Sachkunde-Hundführeschein

Quelle:
www.verivox.de/tierhalterhaftpflicht/themen/hundefuererschein/


Das Wichtigste in Kürze

  • Die Prüfung für den Hundeführerschein beinhaltet Sachkunde des Halters, Unterordnung des Hundes und Sozialverhalten des Hundes und seines Halters.
  • Es gibt keine einheitliche Prüfungsordnung für den Hundeführerschein.
  • Der Hundeführerschein ist bislang nur in Berlin Pflicht, wenn ein Halter sein Tier ohne Leine laufen lassen möchte.
  • Der Hundeführerschein wird auch als Ersatz für die Sachkundeprüfung und den Wesenstest bei der Haltung von Listenhunden anerkannt.
  • Der Sachkundenachweis ist eine Bescheinigung für Hundehalter, in dem er seine Kenntnisse über den Umgang mit dem Hund nachweist. In einigen Bundesländern ist ein Sachkundenachweis Voraussetzung für das Halten sogenannter 20/40-Hunde. In allen Bundesländern, außer Bremen, müssen Halter von "Listenhunden" den Sachkundenachweis erbringen. Sachkundenachweise können sich in Inhalt, Umfang und anschließender Geltung unterscheiden.

    Die erforderliche Sachkunde besitzt eine Person, die über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund jederzeit so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgeht. Der schriftliche Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist auf Grund einer Sachkundeprüfung gegenüber der örtlichen Ordnungsbehörde zu erbringen. Eine Ausbildung zum Diensthundeführer von Bundes- oder Landesbehörden gilt als Nachweis der erforderlichen Sachkunde.


    Sie können den Sachkundenachweis/Prüfung bei mir ablegen.



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Dietmar Busse,
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14959 Trebbin
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